Panikmache um Einreise in die USA: Fakten vs. Propaganda

Journalistische Sorgfalt scheint in Deutschland mittlerweile der Vergangenheit anzugehören. Was man aus den deutschen „Qualitätsmedien“ über Themen rund um die USA zu hören und Lesen bekommt, scheint eher aus den Büros der Propagandisten der „demokratischen“ Parteien als aus der Feder von Journalisten zu stammen.

Neuestes Beispiel ist die Panikmache im Zusammenhang mit Einreisen in die USA, die quer durchs Unkrautbeet der deutschen Journaille immer abstrusere Blüten treibt.

Propaganda bei rtlaktuell



Drei aktuelle Fälle von Einreiseverweigerung und damit verbundener Abschiebung deutscher Staatsbürger werden zum Anlass genommen, vor Reisen in die USA zu warnen.

Dass der Name „Trump“ damit in Verbindung gebracht wird, versteht sich natürlich von selbst.

Entsprechend gross ist die Panik (und Panikmache) in diversen Reisegruppen in den Sozialen Medien.

Ein verantwortungsvoller Schreiberling hätte sich zunächst die Mühe gemacht, sich mit diversen Statistiken zu befassen.

Da hätte er in Erfahrung bringen können, dass es in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 270.000 Fälle pro Jahr gab, bei denen Touristen oder Geschäftsreisenden die Einreise verweigert und eine Abschiebung vorgenommen wurde.

Auch hätte der verantwortungsvolle Journalist bei Benutzung eines Taschenrechners und Anwendung der Prozentrechnung (sollte er diese beherrschen) herausfinden können, dass diese Zahl bei durchschnittlich 79 Mio Besuchern pro Jahr einen Anteil von 0,34 % ausmacht.

Solche Erkenntnisse sind allerdings dem Anliegen dieser Leute nicht dienlich.
Also lässt man die bei der Berichterstattung einfach mal weg.

Aber selbst die Bundesregierung mischt bei dieser Kampagne kräftig mit.
Nach Aussagen eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amtes versuche diese, herauszufinden, ob „hinter diesen unerfreulichen Vorfällen eine Art System steckt“.

Screenshot Stern-Artikel

Man stehe mit den Partnern innerhalb der EU in Verbindung, um zu sehen, „ob das sozusagen eine Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik ist oder ob das jetzt Einzelfälle sind“.

Nun denn, offensichtlich hat es die Buntlandregierung wohl auch nicht so mit  der Informationsbeschaffung.


Die drei Fälle

Nun zu den drei aktuellen Fällen, die Grund genug für die Hetzkampagne gegen die USA und Trump sind:

Fall 1- Jessica Brösche

Am 25. Januar 2025 versuchte Jessica Brösche, von Tijuana (Mexiko) aus über die Grenze nach San Diego (USA) als Touristin einzureisen. Sie besaß eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), die bis August 2025 gültig war.

Die Tattoo-„Künstlerin“ führte in ihrem Gepäck ihr Equipment mit, was bei den Grenzbeamten natürlich die Frage nach illegaler Arbeitsaufnahme in den USA aufwarf.

Bei der Befragung durch die Beamten der USCIS gab sie an, sie wolle ihre amerikanische Freundin unentgeltlich mit ihrer Kunst verzieren.

Man mag das glauben, oder aber eben nicht. Ihr wurde halt nicht geglaubt, was durchaus nicht außergewöhnlich ist, sobald der geringste Verdacht am Wahrheitsgehalt der Aussage aufkommt.

Und der Verdacht kam auf, weil es durchaus außergewöhnlich ist, dass Touristen ihr Arbeitsequipment in den Urlaub mitnehmen.

Fall 2 – Lucas Silaff

Der gute Lucas fliegt regelmässig in die USA, weil dort seine Dauerverlobte zu Hause ist.

Bei seinem letzten Aufenthalt unternahmen er und seine Liebste einen Ausflug nach Mexiko.

Bei der erneuten Einreise in die USA erregte Lucas die Aufmerksamkeit der Grenzbeamten, die ihn ebenfalls befragten und anschliessend in Abschiebehaft verfrachteten.

Warum die Grenzer dies taten, kann allerdings nur vermutet werden, denn darüber schweigt sich der Lucas bei den Interviews mit deutschen Medien aus.

Hier meine (logische) Vermutung dazu:

Tagesreisen über den Landweg nach Mexiko (und auch Kanada) werden nicht als generelle Ausreise gewertet.

Bei der Wiedereinreise erhält man (auch als Inhaber eines Visa) keinen neuen Stempel in den Pass, der die Gültigkeit der zugebilligten Aufenthaltsdauer neu festlegt.

Wir haben das selbst schon am eigenen Leibe erfahren müssen.

Als Inhaber eines E2-Investoren-Visums bekommt man bei Einreise den Aufenthalt in der Regel für 2 Jahre (per Stempel im Pass zuerkannt).

Auf Flughäfen gab es den auch dann, wenn der vorherige Aufenthalt noch für längere Zeit gültig war.

An den Grenzübergängen ist das anders.

Herr Silaff hätte sicherlich keine Probleme bekommen, wäre sein aktueller Aufenthalt noch einige Wochen genehmigt gewesen, oder der vorherige Aufenthalt schon länger abgelaufen gewesen.

Auch das Rückflugticket nach Deutschland dabeizuhaben, hätte hilfreich sein können. Dieses wird nicht selten auch bei der Einreise an den Flughäfen verlangt.

Von daher liegt die Vermutung nahe, dass das Liebespärchen den Versuch unternahm, den dreimonatigen Aufenthalt von Herrn Silaff durch einen Tagesausflug mit erneuter Einreise zu „strecken“.

Das wiederum gepaart mit der Dauerverlobung erweckt natürlich den Verdacht, dass der Lucas nicht als Tourist ins Land einreist, sondern illegal hier leben möchte.

Von da bis zur Unterstellung, auch illegal arbeiten zu wollen, ist es dann nicht mehr weit, denn irgendwie muss ja ein monatelanger Aufenthalt auch finanziert werden.

Wie bereits gesagt, dies ist nur eine Vermutung, die aber letztendlich logisch erklärt, warum Herr Silaff in den Fokus der Grenzbeamten geriet.

Fall 3 – Fabian Schmidt

Auch im Fall von Fabian Schmidt gibt es nur spärliche Informationen darüber, was tatsächlich hinter seiner Festnahme am 7. März auf dem Boston Logan Airport führte.

Immerhin lebt Schmidt seit 2007 in den USA, besitzt eine GreenCard und hat damit ein verbrieftes Aufenthaltsrecht.

Die Angelegenheit machte zuerst im Fratzenbuch Furore, als seine Mutter dort mit einem entsprechenden Post an die Öffentlichkeit ging.

Demnach kam Sohn Fabian von einem Aufenthalt in Deutschland zurück und wurde bei der Einreise festgesetzt.

Die FaceBook Gemeinde grub daraufhin einige wichtige Informationen aus, die weder von der Mutter noch von den Medien in der Berichterstattung erwähnt wurden.

Demnach wurde der junge Mann wohl vor 10 Jahren in Kalifornien für ein Drogendelikt zur Verantwortung gezogen, das Urteil sei danach wegen einer Gesetzesänderung aufgehoben worden.

Aktuell beschuldigt man ihn wohl, einer Gerichtsvorladung nicht Folge geleistet zu haben, die er wegen Umzugs nie erhalten habe.

Wie auch immer, an dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass die Behörden im Lande keine sonderlichen Anstrengungen unternehmen, den Delinquenten im Lande aufzuspüren, sollte es sich ums eine Straftat der unteren Kategorie handeln.

Auch interessiert der Aufenthaltsstatus des Straftäters nicht, schon gar nicht in Kalifornien.

Das ändert aber alles nichts daran, dass das Department of Homeland Security bei ALLEN Personen Straftaten im Datensatz vermerkt.

Auch US Bürger können „überrascht“ werden


Ein Freund von mir, gebürtiger US Bürger, musste dies vor einigen Jahren auf die harte Tour erfahren.

Er hatte für 15 Jahre in Deutschland gearbeitet und gelebt. Als er während dieser Zeit zurück in die Heimat flog, setzte man ihn am Flughafen fest, weil er einige Strafzettel nicht bezahlt hatte und auch nicht vor Gericht erschienen war, was man muss, wenn man die Zahlung nicht leisten will.
Der Gerichtstermin wird schon bei der Ausstellung des Strafzettels ausgegeben, für den Fall, dass man die Strafe als ungerechtfertigt ansieht.

Seine Annahme, dass seine Missetaten nach Jahren im Sande verlaufen wären, erwies sich als Trugschluss.

Dass man Herrn Schmidt wegen dieser Angelegenheit abschieben wird, scheint auf Grundlage dessen, was bisher bekannt ist, eher unwahrscheinlich.

Generell gilt auch für Inhaber einer GreenCard, dass man seine Weste sauber halten sollte. Die USA behalten sich das Recht vor, auch bei kleineren Verfehlungen Abschiebungen vorzunehmen.

Panikmache für Nichts

Das deutsche Medien diese Fälle mit Donald Trump und seiner Einwanderungspolitik in Verbindung bringen, verwundert zwar nicht, ist jedoch als erbärmlich zu bezeichnen.

Dieses journalistische Niveau erinnert fatal an das, was man aus den verblichenen Diktaturen der DäDäRä und der Sowjetunion in Erinnerung hat.

Dabei kostet es heutzutage nur wenige Minuten, um die entsprechenden Zahlen zu Einreisen und Abschiebungen zu recherchieren.

Allerdings halt nur, wenn man das auch will.

Howdy aus Texas
Tom


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5 Gedanken zu “Panikmache um Einreise in die USA: Fakten vs. Propaganda

  1. Avatar von Marc Marc

    Im nachfolgenden Artikel wird verständlich aufgezeigt, warum die Medien (und nicht nur die) lügen. Danach wird es einem auf einmal klar wieso und warum. Diese Lügenkampagnen werden auch ohne besondere Vorkommnisse weitergehen. Wir können nur – wie im obigen Artikel – dagegenhalten und Öffentlichkeit schaffen. Und nicht aufgeben und hoffen, dass auch bei uns ein DOGE Behörde kommt.

    Zum Artikel: mir war sofort klar, dass diese „Fälle“ falsch dargestellt werden. Übrigens auch die Abschaffung der Bildungsbehörde. Da wird nämlich verschwiegen, dass die Kompetenzen zurück an die Bundesstaaten gehen sollen und so dargestellt, als würde man alle Schulen mitschliessen.

    https://www.achgut.com/artikel/wer_ist_curtis_yarvin

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  2. Avatar von Ranger 66 Ranger 66

    Besonders putzig in diesem Zusammenhang im Artikel der „Welt“, das Auswärtige Amt informiert: ein Visum oder Esta berechtigen nicht zur Einreise in die USA, die letzte Entscheidung liegt beim Grenzbeamten, das ist nicht ungewöhnlich das ist in Deutschland auch so. Witzig, das kann so sein wenn man aus zivilisierten Ländern einreist, muß aber nicht so sein wenn man aus zweifelhaften Gegenden einfach nur dauerhaft versorgt werden will.

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  3. Avatar von M. Illoinen M. Illoinen

    Sobald man einmal eine Verurteilung wegen Bagatell Delikte hatte, ist es vorbei mit ESTA. Man muss zur Botschaft, um dort persönlichen Antrag zu stellen. Auch wenn man in der Botschaft die Einreiseerlaubnis bekommt, in den USA angekommen, entscheiden die Beamten vor Ort, ob man einreisen darf.

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    1. Avatar von Jones Jones

      Das alles schreck voll ab,und man hat gar keine Hoffnung mehr in die USA einreisen zu können bzw irgendwas mit Firmengründung oder Geschäftsaufbau zu versuchen.

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      1. Das verstehe ich nicht. An der Praxis bei den Einreisen hat sich in den letzten 35 Jahren (das ist der Zeitraum, den ich persönlich beurteilen kann) rein gar nichts geändert.

        Auch die statistischen Zahlen, die ich ihr genannt habe, zeigen das.
        Man sollte halt lediglich vermeiden, den Eindruck zu erwecken, dass man hier illegal Arbeiten möchte oder der Aufenthalt über das übliche touristische Maß hinausgeht.

        Dafür gibt es nämlich Visa, zum Beispiel das B-Visum für Besucher, die länger als 90 Tage bleiben oder mehrfach einreisen wollen.
        Auch für die Anbahnung von Geschäften oder den Aufbau eines eigenen Geschäftes gibt es die.

        Die bekommen dann den Vermerk „Prospektive Investor“.

        Das der USCIS Officer letztendlich entscheidet, ist international üblich, also auch keine Besonderheit.

        Und nochmal: Betroffen sind 0.34%, und die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus gutem Grund.

        Wenn das einem die Hoffnung nimmt, hier kaum noch Einreisen zu können, dann weiss ich auch nicht mehr weiter.

        Wer weitergehende Fragen dazu hat, wie was im Einzelnen kann gerne die Kontaktseite nutzen, um mir seine Fragen zukommen zu lassen.

        Howdy aus Texas
        Tom

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