Wenn man sich beim deutschen „Presserat“ beschwert…

Gestern war es soweit! Der letzte Tropfen fiel in das Fass, in welchem ich die verlogene „Berichterstattung“ der deutschen Lügenpresse auffange.

Besagtes Fass lief über, als mir ein Artikel von „derwesten.de“ unterkam, dessen Inhalt, dessen dort verbreitete Lügen die Straftatbestände des berühmten § 130 des deutschen Strafgesetzbuches erfüllen dürften.

Nachdem ich mich ein wenig beruhigt hatte, traf ich den Entschluss, mich beim „Deutschen Presserat“ zu beschweren.

Immerhin hat es sich dieses Gremium zur Aufgabe gemacht, die Einhaltung der Grundsätze des Journalismus durch „Selbstkontrolle“ zu überwachen 

Gleich auf der Startseite deklariert man in einem Banner das Grundprinzip:


„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“

„Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“

Screenshot „presserat.de“


Nun gut, dachte ich, dann sind die Herr- und Frauschaften des Selbstkontroll-Organes genau die richtigen Ansprechpartner für meine Befindlichkeiten.

Also hab ich mich an die Tastatur gesetzt, um denen meine Beschwerde vorzutragen.

Daraus ergab sich eine kurze, aber vielsagende Korrespondenz.

Und die ging so:

Ich schrieb:

Sehr verehrte Damen und Herren,

dass  man in deutschen Medien kaum noch sachliche Berichterstattung über die USA im Allgemeinen und über Donald Trump im Besonderen mehr findet, verwundert mich schon seit 10 Jahren nicht mehr.

Leider muss ich aber feststellen, dass dabei die journalistische Sorgfalt mit steigendem Tempo den berühmten Bach runter marschiert.

Heute ist mir ein besonders gelungenes Schurkenstück untergekommen, welches nicht nur sachlich völlig falsch und dazu in einem Stil verfasst ist, der vermuten lässt, dass es dabei darum geht, die USA als Idiotenstaat unter der Herrschaft eines wahnsinnigen absolutistischen Herrschers darzustellen.

Die Rede ist von diesem Artikel, erschienen bei derwesten.de:

Trump will jungen Mädchen diese Frisur verbieten: „Nicht geschlechtskonform“

Schon diese Überschrift ist eine glatte Lüge, der man gleich im ersten Abschnitt noch zwei weitere hinzufügt:

Trump verabschiedet ein Gesetz nach dem anderen: In seinem letzten Entwurf geht es um Frisuren und welche in Zukunft verboten werden sollen.“

Den Teilsatz vor dem Doppelpunkt könnte man noch damit begründen, dass die Autorin, Frau Nina Peters, einfach nur dumm ist, weil sie nicht weiss, dass ein US-Präsident keine Gesetze verabschiedet. Dies tut, wie in Deutschland auch, das Parlament.

Die Aussage, dass es in „seinem“ letzten Entwurf um ein Verbot von Frisuren ginge, ist ebenfalls falsch.

Im gesamten Artikel wird an dieser unsinnigen Behauptung festgehalten.

Zwar wird die Autorin des Gesetzes benannt, aber der wesentliche Teil bleibt quasi unerwähnt 

Tatsache ist:

1. Eine Abgeordnete (Mary Bentley) IN ARKANSAS hat einen derartigen Gesetzentwurf IN ARKANSAS eingereicht.

2. Diese Vorlage wird nicht einmal von ihren republikanischen Kollegen unterstützt, weil das gegen die Verfassung verstösst. 

3. Auch der Generalstaatsanwalt Tim Griffin (Rep.) von Arkansas sieht dieses Gesetz als Verfassungswidrig an.

4. Der Gesetzentwurf hat nicht im Entferntesten irgendetwas mit Donald Trump zu tun

Diese Fakten hätte die Frau Peters mit ganz wenig Mühe recherchieren können. 

Da sich im Artikel von Frau Peters nicht ein einziger Fakt zum tatsächlichen Sachverhalt, bis auf die Nennung des Namens der Initiatorin, finden lässt, muss man davon ausgehen, dass die Absicht hinter dieser Information die Diskreditierung der USA und des derzeitigen Präsidenten ist.

Mit Journalismus hat das Ganze jedoch keineswegs etwas zu tun!

Wenn man sich den § 130 StGB genau anschaut, kommt man zu der Erkenntnis, dass die dort genannten Straftatbestände von Frau Peters erfüllt wurden.

Andere Blätter, wie Welt Online z.B., schreiben zwar in einer anderen Liga, sind allerdings auch nicht viel besser.

Erst neulich lag er wieder zu 100% daneben, als er über Abschiebungen berichtete.

Die Einzelheiten dazu erfahren Sie beim Lesen meines Artikels auf meinem Blog, indem ich  Meyer’s sachlich völlig falsche Darstellung richtig stelle.
Beispielhaft sei ein Artikel aus der Feder des „US-Korrespondenten“ Laurin Meyer genannt, von dem ich nicht ein einziges Stück gesehen  habe, welches sachlich korrekt gewesen wäre.

https://tomsblog.org/2025/03/16/hauptsache-gegen-trump-wie-deutsche-qualitatsmedien-zum-fursprecher-moderner-sklaverei-werden/

Es ist wahrlich eine Schande, was man heutzutage vom deutschen Journalismus in Sachen USA und Trump geboten bekommt.

Aber so beeinflusst man die Massen, die aus derartigen „Informationen“ ihre Meinung bilden.

Der Deutsche Presserat e.V. täte gut daran, die im Pressekodex festgelegten Standards durchzusetzen.

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit besten Grüssen aus Texas

Thomas Schiller

Die Antwort lag schon im Emaileingang, als ich heute Morgen die Augen aufschlug.

Ein wenig gespannt war ich schon, was der Presserat mir mitzuteilen hatte, vor allem in der Kürze der Zeit.

Trotzdem ahnte ich schon, dass mich nicht das erwarten würde, was ich erhofft hatte.

Und so kam es natürlich auch:


Sehr geehrter Herr Schiller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern prüfen wir Ihre Beschwerde. Der Deutsche Presserat nimmt, um den Datenschutz sicherstellen zu können, nach einem Beschluss seiner Trägerorganisationen Beschwerden allerdings grundsätzlich nur noch über das Online-Beschwerdeformular unter https://www.presserat.de/beschwerde.html an. Wir bitten Sie, Ihre Beschwerde auf diesem Weg einzureichen. Die E-Mail-Adresse info@ ist eine allgemeine Adresse, die nicht für das Beschwerdeverfahren geeignet ist. Wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis. Alternativ können Beschwerden auch auf dem Postweg an den Presserat gerichtet werden.

Bitte fügen Sie Ihrer Beschwerde den kompletten Artikel bei und nennen Sie uns die Ziffer(n) des Pressekodex, gegen den/die der Beitrag aus Ihrer Sicht verstößt. Besten Dank.

Freundliche Grüße

Katrin I.

Sekretariat

Selbstverständlich habe ich den Namen der netten Dame aus dem Sekretariats des wichtigen Presserates abgekürzt, aus Datenschutzgründen, versteht sich!

Zunächst gedachte ich, die „Antwort“ auf mein Begehr einfach hinzunehmen, gab aber später meinem Drang nach, der Katrin aus dem Sekretariat meine Sichtweise dazu mitzuteilen.



Guten Morgen aus Texas,

zunächst vielen Dank für das, was Sie vermutlich als Antwort ansehen.

Bei kurzem Nachdenken werden Sie sicher selbst feststellen, das diese „Antwort“ die Kriterien der Lächerlichkeit erfüllt.

Sie berufen sich auf den Datenschutz, um mir das Einreichen einer Beschwerde zu erschweren.

Da fragt sich der logisch denkende Mensch allerdings, welche Daten es zu „schützen“ gilt?

Meine Email-Adresse? Meinen Namen?

Da bin ich aber beruhigt!

Da stellt sich allerdings, logischerweise, gleich die nächste Frage:

Sind diese Daten, wenn man sie an die „allgemeine Email-Adresse“ sendet, nicht geschützt? Geben sie diese geheimnisvollen Informationen dann an Dritte weiter?

Es drängt sich unweigerlich der Verdacht auf, dass der „Presserat“ es gar nicht mag, wenn man sich über die Lügen und Propaganda ihrer Mitglieder beschweren möchte.

Und genau deswegen kommt man mit solchem Unsinn wie „Datenschutz“ daher.

Meine Leserschaft wird sich jedenfalls darüber freuen, zu erfahren, dass dem Presserat der Schutz meiner Emailadresse und meines Namens so wichtig ist, viel wichtiger, als in der Presselandschaft für wahrheitsgetreue Berichterstattung, die ohne Hass und Hetze auskommt, zu sorgen.

Das Niveau des Journalismus in der der DäDäRä wurde jedenfalls schon längst übertroffen!

Mit besten Grüssen

Thomas Schiller    

 
Eine weitere Antwort darauf wird es sicher nicht geben.

Aber das erwarte ich auch nicht wirklich.

Ein mir bekannter Journalist erklärte mir, dass eine Beschwerde über das „datengeschützte“ Online-Beschwerdeformular auch ins Leere laufen würde, weil diese von irgendwelchen Bots und KI automatisch bearbeitet und beantwortet werden würden.

Damit entpuppt sich der „Presserat“, der sich als „Organ der Selbstkontrolle“ versteht, wohl eher als „Organ des Selbstschutzes“.
Wenn auch sonst nichts mehr klappt im sozialistischen Vaterland, der Schutz vor der Wahrheit funktioniert mindestens genauso gut wie einst in der DäDäRä!

Wer sich über dieses Gebahren des Presserates beschweren möchte, dem kann ich folgende Email empfehlen: info@presserat.de

Frau I. aus dem Sekretariat wird Sie dann in kürzester Zeit über den Schutz Ihre Daten unterrichten!

Howdy aus Texas
Tom 

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Ein Gedanke zu “Wenn man sich beim deutschen „Presserat“ beschwert…

  1. Avatar von Ranger 66 Ranger 66

    Ein fröhliches Karamba, eine mögliche Erklärung für diese närrische Antwort wäre Elferrat und Presserat teilen sich eine gemeinsame Email Adresse. Das der Elferrat über ein Sekretariat verfügt muß nicht verwundern. Närrisches Treiben bedarf in Deutschland einer bürokratischen Ordnung. Möglicherweise nutzen beide Gremien das selbe Sekretariat und die gute Frau hat da was durcheinander gebracht. Wen wundert es, beschäftigen sich doch beide mit dem gleichen Fachgebiet

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